Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Oberhaching e.V.

September 2024

Teilnahme

Die Veranstaltungen der Volkshochschule stehen jedem offen. Der Besuch ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Eine Ausnahme bilden die Veranstaltungen mit dem Zusatz „Abendkasse“.

Anmeldung

Die Anmeldung ist persönlich, per Telefon, E-Mail oder über die Webseite möglich und hat vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig, Zahlungseingang bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn.
Der Vertrag kommt durch die Annahme seitens der vhs zustande. Die vhs nimmt Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs bis zur Höchstbelegungsgrenze der jeweiligen Veranstaltung entgegen. Die Teilbelegung von mehrteiligen Veranstaltungen ist nicht möglich

Kürzung/Aufzahlung

Veranstaltungen, die die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, können bei Aufzahlung auf die reguläre Kursgebühr oder mit Kürzung der Unterrichtstermine dennoch stattfinden.

Rücktritt

  1. Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
    1. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist (siehe auch Kürzung oder Aufzahlung),
    2. die im vhs-Programm genannte Kursleitung ausfällt,
    3. der angekündigte Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung steht.
    4. Es erfolgt die Rückzahlung der vollen Kursgebühr.
  2. Die Teilnehmenden können vom Vertrag zurücktreten:
    1. bei Stellung eines Ersatzteilnehmers: Rückzahlung der Kursgebühr
    2. bei Einzelveranstaltungen: bis eine Woche vor der Veranstaltung, Rückzahlung der Kursgebühr.
    3. bei Tages-, Wochenend- und Mehrtagesseminaren: bis eine Woche vor Seminarbeginn, Rückzahlung der Kursgebühr.
    4. bei Kursen mit mehr als 6 Terminen: Bei Abmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn erfolgt volle Rückzahlung. Bei Abmeldung vom 6. bis zum Tag vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 8 Euro erhoben. Ab Beginn des Kurses bis vor dem 2. Kurstermin wird die anteilige Kursgebühr erhoben, mindestens jedoch 10 Euro. Bei späterer Abmeldung ist keine Rückzahlung mehr möglich.
    5. in Sonderfällen, die den Besuch der Veranstaltung ausschließen (z.B. Krankheit, Unfall), ist bei Vorlage eines Attestes eine anteilige Gebührenerstattung möglich. Diese erfolgt frühestens zum Zeitpunkt der Benachrichtigung der Geschäftsstelle.

Ausfall von Kursstunden

Ausgefallene Kursstunden werden nachgeholt.

Urheberschutz

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden. Die in den IT-Kursen verwendete Software darf nicht kopiert werden

Haftung

Die Volkshochschulen haften bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Volkshochschulen. Aufsichtspflicht für Kinder besteht nur während der Kurszeit.

Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen der Volkshochschulen ergibt sich aus der Kursbeschreibung des aktuellen Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleitenden sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

Studienreisen

Bei mehrtägigen Reisen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.

Ermäßigungen

Ermäßigung kann bei der Anmeldung auf Antrag mit
entsprechendem Nachweis in folgenden Fällen gewährt werden:

Ermäßigungsberechtigt sind

Datenschutz

Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß der EU-DSGVO. Ihre Daten werden von uns ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, Sie willigen ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten ein. Zu keinem Zeitpunkt werden wir, ohne ausdrückliches Einverständnis, Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, wir sind hierzu aufgrund gesetzlicher
Vorschriften verpflichtet.
Die Datenschutzerklärung finden Sie unter: www.vhs-oberhaching.de Auf Wunsch schicken wir sie Ihnen gern zu.

Teilnahmebescheinigungen

Wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden, wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Steuerliche Vergünstigungen

Das Finanzamt kann vhs-Kursgebühren als Werbungskosten anerkennen, wenn die Kurse der beruflichen Weiterbildung dienen. Die Einzahlungsquittung oder bei Abbuchung der Kontoauszug sind als Nachweis ausreichend.

Ferien

Während der Schulferien finden i. d. R. keine Kurse statt. (Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt).

Hausordnung

Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist verbindlich.