Die Veranstaltungen der Volkshochschule stehen jedem offen. Der Besuch ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Eine Ausnahme bilden die Veranstaltungen mit dem Zusatz „Abendkasse“.
Die Anmeldung ist persönlich, per Telefon, E-Mail oder über die Webseite möglich und hat vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig, Zahlungseingang bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn.
Der Vertrag kommt durch die Annahme seitens der vhs zustande. Die vhs nimmt Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs bis zur Höchstbelegungsgrenze der jeweiligen Veranstaltung entgegen. Die Teilbelegung von mehrteiligen Veranstaltungen ist nicht möglich
Veranstaltungen, die die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, können bei Aufzahlung auf die reguläre Kursgebühr oder mit Kürzung der Unterrichtstermine dennoch stattfinden.
Ausgefallene Kursstunden werden nachgeholt.
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden. Die in den IT-Kursen verwendete Software darf nicht kopiert werden
Die Volkshochschulen haften bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Volkshochschulen. Aufsichtspflicht für Kinder besteht nur während der Kurszeit.
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschulen ergibt sich aus der Kursbeschreibung des aktuellen Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleitenden sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.
Bei mehrtägigen Reisen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.
Ermäßigung kann bei der Anmeldung auf Antrag mit
entsprechendem Nachweis in folgenden Fällen gewährt werden:
Ermäßigungsberechtigt sind
Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß der EU-DSGVO. Ihre Daten werden von uns ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, Sie willigen ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten ein. Zu keinem Zeitpunkt werden wir, ohne ausdrückliches Einverständnis, Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, wir sind hierzu aufgrund gesetzlicher
Vorschriften verpflichtet.
Die Datenschutzerklärung finden Sie unter: www.vhs-oberhaching.de Auf Wunsch schicken wir sie Ihnen gern zu.
Wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden, wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Das Finanzamt kann vhs-Kursgebühren als Werbungskosten anerkennen, wenn die Kurse der beruflichen Weiterbildung dienen. Die Einzahlungsquittung oder bei Abbuchung der Kontoauszug sind als Nachweis ausreichend.
Während der Schulferien finden i. d. R. keine Kurse statt. (Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt).
Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist verbindlich.