Noch immer haben viele Bürgerinnen und Bürger keine Vorsorge für den Fall getroffen, ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln zu können. Dabei kann jeder von uns in diese Situation geraten: aufgrund schwerer Erkrankung, eines Unfalls oder schlicht aus Altersgründen. Tritt diese Lage ein, finden sich der Betroffene und seine Angehörigen in einer schwierigen Situation wieder. So sind die Angehörigen ohne zuvor erteilte Vollmacht außer Stande, die Angelegenheiten der Betroffenen zu besorgen. Die dann notwendige gerichtliche Bestellung eines – ggf. sogar familienfremden – Betreuers ist aufwendig, die fortdauernde Mitsprache des Betreuungsgerichts unerwünscht. Die Wünsche der Betroffenen hinsichtlich ihrer weiteren Lebensführung und ärztlichen Behandlung können von den Angehörigen und Ärzten oft nur mühsam oder gar nicht ermittelt werden. Vor diesem Hintergrund klärt der Vortrag über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge in verständlicher Form auf. Die Formalien, der notwendige Inhalt und die rechtliche Verbindlichkeit der jeweiligen Vorsorgeregelungen werden ausführlich und praxisnah dargestellt.